Aus gegebenem Anlass: Vereinsaustritte
Es erreichten uns in den letzten Wochen Austrittserklärungen mit dem Wunsch nach sofortigem Vereinsaustritt bzw. nach einem Austritt zum nächst möglichen Termin.
Grundsätzlich ist es eure freie Entscheidung ob ihr aus dem Verein austreten wollt oder nicht, allerdings gibt es hierbei einige Regeln zu beachten:
- Der letze Termin zur Einreichung einer Kündigung (entweder schriftlich oder per eMail) ist jeweils der 30. September.
- Der Vereinsaustritt wird dann, unabhängig vom Eingangsdatum der Kündigung, jeweils zum 31. Dezember des laufenden Jahres vermerkt. Geht eine Kündigung nach dem 30. September ein, so wird der Vereinsaustritt für den 31. Dezember des Folgejahres vermerkt.
- Eine Kündigungsbestätigung wird versandt, sobald feststeht das der Verein keine Forderungen mehr an das kündigende Mitglied hat.
- Eine Kündigung entbindet nicht von der Arbeitsdienstpflicht, es sei denn, die Angelpapiere wurden im Jahr der Kündigung nicht verlängert. In diesem Fall gilt der/die Kündigende als passives Mitglied und ist vom Arbeitsdienst befreit.
Auszug aus der Vereinssatzung, §3 Abs. 5a:
5. Die Mitgliedschaft endet durch
a. Kündigung: eine ordentliche Kündigung ist schriftlich oder per e-mail bis zum 30. September eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres zu erklären. Sie entbindet nicht von der Erfüllung bestehender Pflichten.
ASV Jübek und Umgebung e. V.
Volker Hansen
1. Vorsitzender