Die neuen Arbeitsdiensttermine sind online

Liebe Vereinsmittglieder,

die Arbeitsdiensttermine für 2025 sind online. Bitte beachtet die folgenden Änderung bezgl. des Arbeitsdienstes:

Einer Verschiebung nicht geleisteter Arbeitsdienste ist künftig nicht mehr ohne Weiteres
möglich. Jedes arbeitsdienstpflichtige Vereinsmitglied hat ausreichend Termine zur Verfügung an
denen der Arbeitsdienst geleistet werden kann. Eine Verschiebung des Arbeitsdienstes ins Folgejahr muss künftig vom 2. Vorsitzenden zugestimmt werden, diese Entscheidung obliegt nicht der Geschäftsführung. Ist der 2. Vorsitzende nicht erreichbar, so vertritt ihn der 1. Vorsitzende. Sollte auch dieser nicht verfügbar sein, entscheidet der Gewässerobmann.

Eine rückwirkende Verschiebung des Arbeitsdienstes, nachdem der letzte Arbeitsdiensttermin stattgefunden, hat ist nicht möglich. Der Arbeitsdienst gilt in diesem Fall als nicht geleistet.

Eine Freistellung vom Arbeitsdienst aus gesundheitlichen Gründen bedarf eines ärztlichen Attestes.

Der Vorstand