Satzungsänderung und Beitragsanpassung
17.05.2022
Liebe Angelfreunde und Angelfreundinnen,
ich möchte euch über die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung vom 29.04.2022 informieren.
Dem Antrag auf Satzungsänderung wurde einstimmig zugestimmt. Für euch als Vereinsmitglieder sind 2 Punkte wichtig:
– der Verein haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Satzungszweckes (Angeln), bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereines erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereines abgedeckt sind
– weibliche Vereinsmitglieder im Alter von 18 Jahren bis 60 Jahren sind ab 2023 nicht mehr von der Ableistung des Arbeitsdienstes befreit, sofern sie aktiv angeln. Hier gilt also in Zukunft gleiches Recht wie bei den Männern. Wir werden uns mit den arbeitsdienstpflichtigen Frauen im Laufe des Jahres abstimmen, um eine für alle sinnvolle Regelung zu vereinbaren
Der Antrag auf Beitragsanpassung wurde in der Versammlung besprochen und es wurde folgendes beschlossen:
– ab 2023 gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Passiv-Beitrag und Aktiv-Beitrag, alle volljährigen Vereinsmitglieder zahlen den gleichen Beitrag. Eine Verpflichtung zum Arbeitsdienst besteht nach wie vor nur für aktive Angler
– der Jahresbeitrag für Erwachsene wird 2023 auf 70,00 € angehoben, für Jugendliche auf 30,00 €. Die Anpassung erfolgt automatisch mit dem Lastschrifteinzug 2023, Barzahler berücksichtigen dies bitte entsprechend.
– das Entgelt für nicht geleisteten Arbeitsdienst beläuft sich ab 2023 auf den doppelten Jahresbeitrag, also 140,00 €!
Für Rückfragen stehen wir euch natürlich gern zur Verfügung
Mit anglerischen Grüßen
der Vorstand und die Geschäftsführung
Rolf, Jan & Frauke